Wohnraum-ID sicher und barrierefrei beantragen
Wohnraum in Städten ist knapp. Die Nachfrage übersteigt deutlich das Angebot. Die Lage hat sich in den vergangenen Jahren durch den Boom von Portalen wie AirBnB noch verschärft: Statt eine Wohnung auf dem regulären Mietmarkt anzubieten, sind nicht wenige Eigentümer*innen dazu übergegangen, ihre Wohnungen an Kurzzeitmietende zu vermitteln. In Nordrhein-Westfalen ist daher im Jahr 2021 das Wohnraumstärkungsgesetz in Kraft getreten, das für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen soll. Es sieht eine Pflicht zur Registrierung für die Anbieter*innen von Kurzzeitangeboten vor. Unabhängig davon, ob der Wohnraum nun als Feriendomizil oder als sogenannte Monteurwohnung genutzt werden soll. Die erforderliche „Wohnraum-Identitätsnummer“ können die Bürgerinnen und Bürger über ein zentrales Portal der d-NRW digital anfordern. Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die d-NRW dazu verpflichtet, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie dem Onlinezugangsgesetz entsprechen. Bei einem Serviceangebot wie der Beantragung einer ID, dürfen Bürger*innen erwarten, dass alles reibungslos funktioniert. Mit der Durchführung der Qualitätssicherung im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde Telekom MMS beauftragt.
Referenz im Überblick
Aufgabe
Planung, Steuerung und Durchführung von funktionalen und nicht funktionalen Tests der Fachanwendungen.
Lösung
Funktionstests basierend auf ISO/IEC 25051:2014 und Barrierefreiheitstests.
Ergebnis
Funktionale Abnahme, Fehlerbeseitigung und Bewertung der Barrierefreiheit.
Trotz eines wirklich eng gesteckten Zeitrahmens konnte Telekom MMS alle gesteckten Ziele zu unserer Zufriedenheit erfüllen und dies sogar unter dem veranschlagten Budget. Markus Klostermann, Projektleiter bei d-NRW
Nutzen für unseren Kunden
Alle Funktionalitäten werden grundlegend getestet.
Funktionale und nicht-funktionale Tests sorgen für Software- und Servicequalität.
Die Barrierefreiheit des Web-Angebots wird geprüft.
Über d-NRW
Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Sie unterstützt ihre Träger*innen und andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Träger*innen sind das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen.
Unser Kontakt für Ihre Fragen
Dr. Cornelia Mossal
Corporate Communication