Referenz d-NRW

Heilberufsaus- weis schnell und sicher beantragen

Mehr zum Projekt

Eine Plattform für alle Heilberufler*innen

Referenz im Überblick

Aufgabe

Entwicklung des Fachverfahrens zur Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises

Lösung

Webbasiertes elektronisches Gesundheitsberuferegister mit Anbindung mehrerer Umsysteme

achievement

Ergebnis

Bundesweit einheitlicher digitaler Prozess zur Prüfung und Genehmigung von Anträgen

Icon / Quote
Der elektronische Heilberufsausweis ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen. Ich freue mich sehr, dass wir als Bezirksregierung Münster unseren Beitrag zu dieser Entwicklung leisten dürfen. Dr. Ansgar Scheipers, Regierungsvizepräsident der Bezirksregierung Münster

Nutzen für unseren Kunden

  • Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist ein weiterer wesentlicher Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

  • Die Entwicklung des bundesweit einheitlichen eGBR nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“) spart Zeit und Kosten

  • Die medizinische Telematikinfrastruktur ist schnell und einfach erreichbar, Daten können sicher ausgetauscht werden

Anforderungen

Heilberufsausweis digital beantragen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland ist sehr anspruchsvoll, nicht zuletzt aufgrund der hohen Anforderungen an den Schutz sensibler, personenbezogener (Gesundheits-)Daten. Der Datenaustausch zwischen Praxen, Kliniken und Apotheken erfolgt dabei über die Telematikinfrastruktur. Dafür müssen sich alle an der Leistungserbringung Beteiligten elektronisch registrieren und authentifizieren. Dazu gehören auch Hebammen, Pflegefachkräfte und Physiotherapeut*innen, die nicht der Ärztekammer oder einer anderen Körperschaft angehören. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weisen sich die Heilberufler*innen in der Umgebung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen elektronisch aus.

d-NRW beauftragte Telekom MMS über die Bezirksregierung Münster damit, das bundesweite eGBR-Fachverfahren zur Beantragung von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) und Institutionskarten (SMC-B) zu entwickeln. Darüber hinaus wurde Telekom MMS mit dem Hosting und der Software-Wartung der Lösung im laufenden Betrieb betraut.

Lösung

Online registrieren und genehmigen

Um elektronische Heilberufsausweise (eHBA) oder Institutionsausweise (SMC-B) digital beantragen zu können, sind im Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen Antragsformulare online abrufbar. Die persönlichen Daten des Antragstellers werden im Anschluss über eine Schnittstelle in das eGBR-Fachverfahren übertragen. Nach der Genehmigung durch die zuständigen Sachbearbeiter*innen in der jeweiligen Berufserlaubnisbehörde für eHBA beziehungsweise durch die Bezirksregierung Münster für SMC-B erhält einer der angeschlossenen zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) die Daten, um die physischen Chipkarten herzustellen.

Das Java-basierte eGBR-Fachverfahren beinhaltet umfangreiche Backend-Funktionalitäten. Dazu gehören etwa ein komplexes Zustandsmodell, zeitgesteuerte Abläufe und die Anbindung mehrerer Umsysteme. Zur Qualitätssicherung hat das Entwickler*innen-Team von Telekom MMS eine Build- und Deployment-Pipeline und automatisierte Regressionstests im Einsatz. Health- sowie nächtliche Vulnerability-Checks stellen den zuverlässigen Betrieb sicher.

Nutzen

Eine Lösung für alle

Das eGBR-Fachverfahren wurde im Auftrag der Bezirksverwaltung Münster nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“) für alle 16 Bundesländer entwickelt. Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionsausweise (SMC-B) können damit deutschlandweit einheitlich per Online-Antragsformular beantragt werden. Mit diesem Vorgehen konnte ein wesentlicher Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung und zur Vernetzung des Gesundheitswesens vollzogen werden. Gleichzeitig werden Ressourcen gespart, die für Parallelentwicklung notwendig gewesen wären.

Patienten- und Behandlungsdaten sind nun für alle Leistungserbringer*innen jederzeit schnell verfügbar; sie können einfach und sicher ausgetauscht werden. Die Behandlung und medizinische Versorgung der Patient*innen in Deutschland verbessert sich damit deutlich.

Dank der persönlichen Authentifizierung der Leistungserbringer*innen kann auch den hohen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit Rechnung getragen werden. Da die Leistungsabrechnung nun digital erfolgt, sinkt der Arbeits- und Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten erheblich, Papier-basierte Abrechnungen gehören nun der Vergangenheit an.

Über d-NRW und die Bezirksregierung Münster

Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Anstalt unterstützt ihre Träger und andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Die Bezirksregierung Münster ist von der d-NRW AöR mit der Bereitstellung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters nach dem EfA-Prinzip betraut.

Unser Kontakt für Ihre Fragen

Dr. Cornelia Mossal

Corporate Communication